Bereits 2013 konnte durch die Initiative der FRAMOS GmbH mit Unterstützung zweier Bundestagsabgeordneter und des Industrieverbands VDMA eine europaweite Zollaussetzung für CMOS-Bildsensoren erreicht werden.
Nun wurden die Zollgebühren, welche einen erheblichen Kostenfaktor darstellen, erneut für die nächsten 5 Jahre ausgesetzt.
Dr. Andreas Franz, Geschäftsführer von FRAMOS macht die Auswirkung deutlich: “2013 haben wir eine enorme finanzielle Entlastung für die Bildverarbeitungsbranche und die europäische Industrie als Ganzes erreicht. Wir sind sehr erfreut, dass die Zollaussetzung nun verlängert wurde und damit weiter für CCD und CMOS-Sensoren gilt.“
Die Verbreitung von CMOS-Sensoren stieg in den letzten Jahren in nahezu jedem relevanten Industriezweig. Laut der FRAMOS Marktforschung wird dieser Trend anhalten und bei anhaltender technischer Reife werden ab 2016 voraussichtlich 80% aller Sensoren mit CMOS Technik ausgeliefert. Gerade die Automobilindustrie, die Qualitätssicherung, die Prozessautomatisierung oder die Medizintechnik setzen auf Innovation über bildgebende Techniken mit den Vorteilen der CMOS Sensoren.
Für spezielle CCD-Sensoren besteht bereits seit 2010 innerhalb der geltenden Zolltarifnummer 85.29 9092 eine Zollaussetzung. Da die technische Beschreibung innerhalb dieser Zollaussetzung im Wesentlichen sowohl auf CCD als auch auf CMOS zutrifft, stellte die FRAMOS Gruppe, als einer der größten europäischen Importeure für Bildsensoren, den Antrag auf Erweiterung der Zollaussetzung um CMOS-Sensoren. Dieser Antrag ist nun seit 2013 genehmigt und ist bedingt durch die wirtschaftliche Relevanz ein Erfolg für FRAMOS, die Bildverarbeitungsbranche und die europäische Industrie. Zur Durchsetzung des Antrags sicherte sich FRAMOS die engagierte Unterstützung der Bundestagsabgeordneten Florian Hahn (CSU) und Jimmy Schulz (FDP) und des Industrieverbands VDMA.
Exkurs:
Wareneinfuhr mit der richtigen Zolltarifklasse
Die Einordnung von eingeführten Waren in die richtige Zolltarifklasse ist eine anspruchsvolle Aufgabe, v.a. wenn verschiedene, inhaltlich passende Warentarifgruppen existieren. Ein typischer solcher Fall ist die richtige Zuordnung von bildgebenden Sensoren, im speziellen CCD- und CMOS-Sensoren. Da alle wesentlichen funktionellen Baugruppen auf einem Chip untergebracht sind, liegt es zunächst nahe CCD und CMOS in die Warentarifgruppe 8542 für „Integrierte Schaltungen“ einzuordnen und somit zollfrei auszuweisen. In der Auslegung der Zollämter ist diese Tarifgruppe aber meist nicht auf diese Bauteile anzuwenden, da fast alle heute gebräuchlichen Sensoren auch rein optische Elemente (Mikrolinsen, Farbfilter) ohne elektrisches Eingangs- oder Ausgangssignal enthalten. In dieser Auslegung ist ein solcher bildgebender Sensor keine integrierte Schaltung. Stattdessen sind die Sensoren der Warentarifgruppe „8529 – Teile für Fernsehkameras“ zuzuordnen und sind somit mit einem erheblichen Zollsatz belegt.